Zivil- und Katastrophenschutz

Warum Katastrophenschutz?

Die Gemeinden haben lt. Landesgesetz – Tiroler Katastrophenmanagementgesetz „für die Vorbereitung und Durchführung der Abwehr und der Bekämpfung von Katastrophen“ zu sorgen. In diesem Zusammenhang hat der Bürgermeister auch eine Gemeindeeinsatzleitung zu bilden. 
Der Gemeindeeinsatzleitung obliegt die Beratung und Unterstützung der Behörde sowie der Blaulichtorganisationen bei der Vorbereitung und der Durchführung der Abwehr und der Bekämpfung von Katastrophen. Neben der Bestellung der Mitglieder in die Gemeindeeinsatzleitung muss jede Gemeinde einen Katstrophenschutzplan sowie zB. Notfallpläne (für Schulen und Kindergärten) erstellen.


Jene Bereiche bilden die Säulen des Katastrophenschutzes:
• Gemeindeeinsatzleitung
• Katastrophenschutzplan
• Notfallpläne


Der Katastrophenschutzplan umfasst alle möglichen Szenarien und die darauffolgenden Maßnahmen, die sich in der Gemeinde ergeben können. Er wird in Absprache und Zusammenarbeit mit den Blaulichtorganisationen erstellt.
 Notfallpläne werden spezifisch für einzelne Gebäude erstellt (Schulen, Kindergärten und Horte). Dabei werden ebenfalls alle möglichen Szenarien durchgespielt, die sich in Bezug auf die speziellen Gegebenheiten des jeweiligen Gebäudes ergeben.