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Umwelt- und Energieförderrichtlinien adaptiert

14.11.2023 09:10

Seit Herbst 2022 fördert die Marktgemeinde Telfs in einem 18-Punkte-Programm private Maßnahmen und Investitionen zur Energieeinsparung, vor allem in alternative Energiequellen, moderne Heizsysteme, Photovoltaik, Dämmung, und vieles mehr. 225.000,- Euro wurden seitdem ausbezahlt – ein Erfolgsmodell in Richtung Umweltschutz und Energieautarkie. Nun hat der Gemeinderat die Richtlinien den erhöhten Fördersummen durch Land und Bund angepasst und einen Deckel bei den objektbezogenen Förderungen beschlossen.

Der Großteil der Anträge im Rahmen der Umwelt- und Energieförderrichtlinien fällt auf Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung mit 133 Anträgen (Stand: 7.11.2023), Tendenz steigend. Mehrmals wurde der Fördertopf seit Herbst 2022 erhöht, bisher konnten knapp 225.000,- Euro ausbezahlt werden. Und bis Jahresende wird noch einiges an Geldern dazukommen. „Die Umwelt- und Energieförderrichtlinien sind ein großer Wurf. Sie haben der Energiewende in unserer Gemeinde einen Schub gegeben. Ich bin stolz, dass wir bisher alle Anträge stemmen konnten. Das ist nicht selbstverständlich“, betonte Bgm. Christian Härting (WFT) im jüngsten Gemeinderat. In Summe seien allein PV-Anlagen mit einer Kapazität von 1,2 Gigawatt-Peak (!) neu geschaffen und gefördert worden. Mit dieser elektrischen Leistung könnten mehr als 250 Einfamilienhäuser mit Strom versorgt werden.

Landesförderung erhöht

Nun hat das Land Tirol mit 1. Juni 2023 die Förderung für PV-Anlagen massiv erhöht. Auch sollen ab Jänner 2024 bundesweit PV-Anlagen bis zu einer Leistung von 35 KWp von der Umsatzsteuer ausgenommen werden. Ein entsprechender Gesetzesentwurf liegt der Bundesregierung zur Beschlussfassung vor. „Deshalb kann Telfs nun eine Anpassung vornehmen, auch um Überförderung zu vermeiden. Für alle objektbezogenen Maßnahmen wird eine Förderobergrenze in Höhe von 1.000,- Euro eingeführt. Photovoltaikanlagen werden künftig nur mehr in Kombination mit einem intelligenten Stromspeicher gefördert, als Maßnahme gegen Netzüberlastungen“, stellte Umweltausschuss-Obfrau GR Cornelia Springer (WFT) die neuen Kriterien vor. Ausgenommen ist die Energieberatung, die weiterhin bis max. 100,- Euro gefördert wird. Die Änderungen treten per 1. Jänner 2024 in Kraft , alle anderen Förderungen bleiben gleich.

Trotzdem kosten die Förderrichtlinien auch weiterhin sehr viel Geld, sie seien jedoch jeden Cent wert, wie in den Wortmeldungen der Mandatar/-innen mehrfach betont wurde. Bis auf eine Gegenstimme (Ersatz-GR Lukas Bucher, MFG) stimmte das Gremium unisono für die Adaptierung.

Die Umwelt- und Energieförderrichtlinien umfassen sämtliche alternative Energiequellen, Potenziale und Dimensionen des Energiesparens. Details und Förderanträge sind auf umwelt.telfs.gv.at zu finden.

Bild oben: Mit einer Ausnahme stimmten alle Mandatar/-innen im Gemeinderat für die Adaptierung der Umwelt- und Energieförderrichtlinien.

Bild unten: GR Cornelia Springer, Obfrau des Ausschusses für Umwelt & Energie, stellte die neuen Kriterien vor.

Fotos: MG Telfs/Pichler