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Hilfsmöglichkeiten für die Ukraine – Ein Überblick

10.03.2022 19:23

Die Hilfsbereitschaft der TirolerInnen gegenüber Menschen in und aus der Ukraine ist groß. Auch in der Marktgemeinde Telfs wollen erfreulich viele BürgerInnen helfen und wenden sich mit Fragen zu Hilfsmöglichkeiten ans Bürgerservice Telfs. Das Land Tirol hat ganz aktuell die wichtigsten Informationen gebündelt.

„Neben der Hilfe vor Ort ist es wichtig, dass wir uns jetzt auf aus der Ukraine vertriebene Menschen einstellen. In erster Linie sind es Frauen und Kinder, die jetzt Zuflucht in Ländern der europäischen Union suchen“, informieren Landeshauptmann Günther Platter, der zuständige Landesrat Johannes Tratter und Gemeindeverbandspräsident Ernst Schöpf in einem Schreiben an die Gemeinden.

Das Land Tirol sei auf diese Situation vorbereitet, ein eigener Krisenstab eingerichtet, wo alle Informationen zusammenlaufen und von wo aus die Verteilung der aus der Ukraine vertriebenen Menschen und deren weitere Versorgung gesteuert werde: „Unsere Aufgabe ist es, rasch und gezielt zu helfen. Umso wichtiger ist es, koordiniert vorzugehen.“

Der Telfer Bürgermeister Christian Härting sagt volle Unterstützung zu: „Es ist unsere humanitäre Pflicht, den Menschen in und aus der Ukraine beizustehen. Wir können Ihnen nicht ihre Heimat ersetzen, aber wenigstens eine menschenwürdige Unterkunft, Grundversorgung sowie Möglichkeiten zur Entfaltung während ihrer Aufenthaltsdauer bieten. Die Marktgemeinde Telfs und ihre Institutionen werden Hilfe gewähren, wo immer diese gebraucht wird und möglich ist.“

Hier die wichtigsten Infos für Hilfsbereite und Hilfesuchende:

Hotlines/Informationen

· Stets aktuelle Infos/FAQs auf www.tirol.gv.at/ukraine

· Info-Hotline des Landes Tirol unter Tel. 0800/20 22 66 (deutsch, englisch und ukrainisch) zu folgenden Themen:

- Quartiere (für Anbieter und für Suchende)

- Allgemeine Anfragen

- Informationen betreffend Geldspenden, Sachspenden sowie Betreuungs- und Bildungseinrichtungen

· Mehrsprachige Hotline der Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU): +43 1 2676 870 9460, Website: www.bbu.gv.at/ukraine

· Auskünfte betreffend Hilfsmöglichkeiten in der Marktgemeinde Telfs erteilt gerne Lukas Falch, Leiter der Abteilung Jugend & Gemeinwesen, unter Tel. 0676 83038 312 oder per Mail: lukas.falch@telfs.gv.at.

 

Unterkünfte/Quartiere (für Anbieter)

Personen, die Unterkunftsmöglichkeiten für Kriegsflüchtlinge anbieten können und wollen, sollen sich an das Land Tirol wenden: unterkunft.ukraine@tirol.gv.at. Alle Einmeldungen werden dort geprüft und beantwortet.

Mögliche Unterkunftsarten sind leerstehende, aber nutzbare Gebäude, Wohnungen und Zimmer, wo auch eine Eigenversorgung möglich ist.

 

Geldspenden

Spenden für UkrainerInnen in Ihrem Heimatland:

NACHBAR IN NOT: Hilfe für die Ukraine

IBAN: AT21 2011 1400 4004 4003

BIC: GIBAATWWXXX

Per SMS: Senden Sie eine SMS mit Ihrem Spendenbetrag zwischen einem und 50 Euro an +43 664 660 44 66

Spenden für UkrainerInnen, die sich momentan in Tirol aufhalten:

Netzwerk Tirol hilft – Kennwort: Ukraine

Bankverbindung: Hypo Tirol

Bankkonto: Netzwerk Tirol hilft

IBAN: AT86 5700 0300 5320 1854

BIC: HYPTAT22

 

Sachspenden

Sachspenden können bei den Feuerwehren/Feuerwachen in den Tiroler Gemeinden an folgenden Samstagen jeweils zwischen 9 und 11 Uhr abgegeben werden: 12. März, 19. März, 26. März

Welche Sachspenden werden jetzt gebraucht?

Benötigt und in den Sammelstellen angenommen werden derzeit

- ungeöffnete Hygieneprodukte und Babyhygieneprodukte (Windeln, feuchte Tücher, etc.)

- saubere Einzel-Bettwäsche (keine Doppelbettwäsche; wenn möglich neu, ansonsten gewaschen und verpackt)

- Schlafsäcke (wenn möglich Winterschlafsäcke)

- Handtücher (gewaschen und verpackt)

Achtung: Andere Sachspenden, wie beispielsweise Lebensmittel oder Kleidung und Medikamente werden im Rahmen dieser Aktion aktuell nicht angenommen.

Was passiert mit den Sachspenden?

Die Spenden werden von der Feuerwehr zentral gesammelt und anschließend nach Salzburg gebracht für den innerösterreichischen Bedarf zur Versorgung von Flüchtlingen, die bereits in Österreich sind, oder nach Wien transferiert, wo der sichere und bedarfsgerechte Transport in die Ukraine bzw. die Grenzregionen organisiert und abgewickelt wird.

 

Aufenthaltsrechtliche Fragen/Meldung

· UkrainerInnen dürfen ohne Visum in den EU-Raum einreisen und sich ohne Visum 90 Tage lang im EU-Raum aufhalten.

· Ankommende melden sich derzeit am besten bei der Polizei, um die Daten entsprechend zu erheben und zu sammeln.

· In der Gemeinde aufhältige Personen aus der Ukraine müssen den Meldeverpflichtungen entsprechend angemeldet werden (innerhalb von drei Tagen nach Ankunft). Damit erhalten Flüchtende auch einen offiziellen Aufenthaltsstatus.

· Auch bereits in Tirol aufhältige Personen sollen sich nach Meldegesetz anmelden und auch die Polizei über ihren Aufenthalt informieren. So kann die weitere Betreuung (Kinder, medizinisch, Grundversorgung) gesichert werden.

· Alle registrierten UkrainerInnen haben freien Zugang zum Arbeitsmarkt.

· Akutversorgung durch den Bund, danach Abstimmung mit den Bundesländern. In Innsbruck sind ein Servicepoint am Hauptbahnhof und zwei Erstanlaufstellen eingerichtet – im ehemaligen Hotel Europa und im inzwischen aufgelassenen Bildungszentrum „Haus Marillac“. Das Land Tirol koordiniert die weitere Unterbringung mit den Gemeinden.

· Weitere Infos auf der Website des Bundesministeriums für Inneres: www.bmi.gv.at

(Foto: Pixabay)