News

 

Information für die Erstanmeldung von EU-Bürgern in Österreich

05.12.2018 09:13

Die Bezirkshauptmannschaft Innsbruck weist darauf hin, dass Staatsangehörige eines Mitgliedstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes innerhalb von vier Monaten ab der Einreise in das Bundesgebiet eine Anmeldebescheinigung bei der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck beantragen müssen.

Das entsprechende Schreiben lautet:

"Die Art der Wohnsitzqualität (Hauptwohnsitz, Nebenwohnsitz, Freizeitwohnsitz, etc.) ist für die Beurteilung der Notwendigkeit der Beantragung der Anmeldebescheinigung nicht maßgeblich, Ihr Erscheinen bei der hieamtlichen Behörde mit einem gültigen Reisedokument ist grundsätzlich vonnöten.

Die Antragstellung kann von Mo. – Do. in der Zeit zwischen 07.30 Uhr und 16.00 Uhr
und Fr. in der Zeit zwischen 07.30 Uhr und 12.00 Uhr beim Bürgerservice der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck, Gilmstraße 2 erfolgen.

Folgende Unterlagen sind mitzubringen:

Anmeldebescheinigung Studenten: 1 Foto, Reisepass bzw. Personalausweis in Original und Kopie, Nachweis über Zulassung zu einer Schule oder Bildungseinrichtung, Bestätigung über eine aufrechte Krankenversicherung (E-Card ist nicht ausreichend!), Erklärung oder sonstiger Nachweis über ausreichende Existenzmittel; Kosten € 15,00.

Anmeldebescheinigung Arbeitnehmer bzw. Selbstständige: 1 Foto, Reisepass bzw. Personalausweis in Original und Kopie, Kopie aktueller Lohn- oder Gehaltsnachweis ODER Kopie und Originalauszug aus dem Gewerberegister, E-Card;  Kosten € 15,00.

Anmeldebescheinigung Familienangehörige mit Anmeldebescheinigung: 1 Foto, Nachweis der Angehörigeneigenschaft (Heiratsurkunde, Geburtsurkunde – muss auf Deutsch oder Englisch übersetzt sein), Original + Kopie der Anmeldebescheinigung des Angehörigen, Reisepass bzw. Personalausweis in Original und Kopie, Bestätigung über eine aufrechte Krankenversicherung (E-Card ist nicht ausreichend!): Kosten € 15,00.

Anmeldebescheinigung Privatiers + Familienangehörige ohne Anmeldebescheinigung: 1 Foto, Reisepass bzw. Personalausweis in Original und Kopie, Bestätigung über eine aufrechte Krankenversicherung (E-Card ist nicht ausreichend!), Nachweis über ausreichende Existenzmittel (Lohnzettel, Rentenbescheid, etc.).
Bei Angehörigen: Nachweis der Angehörigeneigenschaft (Geburtsurkunde, etc. – muss auf Deutsch oder Englisch übersetzt sein); Kosten € 15,00.

Bei Nichtbefolgung dieser gesetzlichen Verpflichtung wird unverzüglich ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet!"