News

 

Hunde: Auch im Winter nicht in die Felder!

Ortsbauernobmann Thomas Scharmer weist im Namen der Telfer Landwirte darauf hin, dass Hunde auch im Winter von den Feldern ferngehalten werden sollen. In der Nicht-Vegetationsperiode ist die Leinenzwangverordnung der Gemeinde zwar etwas gelockert, doch gelten unabhängig davon alle privatrechtlichen Bestimmungen, die das Eigentum der Grundeigentümer vor fremden Eingriffen schützen.
 

Hunde können in den Fluren, die der Lebensmittel- bzw. Futterproduktion dienen, erheblichen Schaden anrichten, für den der Hundehalter vom Eigentümer haftbar gemacht werden kann.

Sogar wenn eine Schneedecke auf den Feldern liegt, können herumtollende Hunde die Fluren beschädigen. Auch ist Hundekot keineswegs als Dünger zu betrachten, sondern enthält für Rinder und andere Nutztiere gefährliche Krankheitserreger.

Deshalb muss auch beim Spaziergang auf den Feldwegen die Hinterlassenschaft der Vierbeiner vom Hundebesitzer entsorgt werden.

Im Bild die Freilaufzone am Inn, die eigens für die Hunde eingerichtet wurde. (Foto: Dietrich)