CORONAVIRUS - Info

Unterstützungsangebote

Wir haben für Sie hier alle finanziellen Hilfspakete, Förderungen und Unterstützungen von Bundesregierung, Landesregierung, Kammern, Sozialversicherungsträgern, Leistungsträgern, Interessensvertretungen und Vereinen übersichtlich zusammengefasst.

FAQ – GENERELLE INFORMATIONEN

Die Österreichische Bundesregierung hat ein mit 38 Mio. Euro dotiertes Corona-Hilfspaket auf den Weg gebracht. Im Fokus steht die finanzielle Unterstützung all jener, die unter den Folgen der restriktiven Maßnahmen zur Bekämpfung des Virus leiden. So soll der Wirtschaftsstandort gut durch die Krise gebracht werden. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum umfassenden Hilfspaket der Bundesregierung finden Sie HIER.

Auch das Land Tirol hat ein eigenes INFO-PORTAL eingerichtet, auf dem die wichtigsten Infos zum zusätzlichen Maßnahmenpaket der Tiroler Landesregierung hinsichtlich Förderungen zusammengefasst sind.

Achtung: Richtlinien, Antragsformulare etc. werden laufend geändert. Die Verlinkungen erfolgen zu den öffentlichen Stellen, wodurch – soweit möglich – die Aktualität gewahrt wird. Wir bemühen uns, sämtliche Angaben stets aktuell zu halten, es besteht jedoch kein Anspruch auf Vollständigkeit.

 

Hier die direkten Links zu den einzelnen Sparten und Bereichen:

Wirtschaftstreibende (inkl. Tourismus- und landwirtschaftliche Betriebe)

KünstlerInnen und Kulturschaffende

ArbeitnehmerInnen

Familien / Gesellschaft / Soziales

Vereine / Sportstätten


WIRTSCHAFTSTREIBENDE

ALLGEMEINE INFORMATIONEN UND KONTAKTE

Bundesregierung: Unternehmensservice-Portal – Maßnahmen und Hilfestellungen für UnternehmerInnen

WKO: Infoservice zu Covid-19/Corona für betroffene Firmen

Ärztekammer: Informationen zu Covid-19

Land Tirol: Wirtschaftsförderung

WKO: Generellen Förderungsmöglichkeiten für Unternehmen der WKO

Hotline des Bundesministeriums für Finanzen:
Auskünfte zu steuerrechtlichen Erleichterungen, Kurzarbeit, Härtefallfonds, Corona-Hilfsfonds
Tel: 050 233 770
E-Mail: corona.hotline@bmf.gv.at
Kontaktformular
Web: www.bmf.gv.at/corona

Infoline der Wirtschaftskammer Tirol
Tel: 05 90 90 5-1111 (Mo – Fr 08:00 – 17:00 Uhr)

 

HÄRTEFALLFONDS FÜR SELBSTSTÄNDIGE

Soforthilfe für alle Ein-Personen-Unternehmen (EPUs) und Kleinstunternehmen (bis zu 9 Beschäftigte), KünstlerInnen, Neue Selbstständige, freie Dienstnehmer, zur Bestreitung der Lebenserhaltungskosten.

WKO: Härtefallfonds | Phase 2

WKO: Förderrichtlinie | Phase 2

 

FIXKOSTENZUSCHUSS

Ein Zuschuss der Bundesregierung zur Deckung der Fixkosten. Die Höhe ist abhängig vom Umsatzausfall und muss nicht zurückbezahlt werden.

Bundesministerium für Finanzen: Fixkostenzuschuss

 

INFORMATIONEN ZUR KURZARBEIT

Mittels besonderem Kurarbeitszeitmodell während der Corona-Krise ist es möglich, die Arbeitszeit auf 10% zu reduzieren und ArbeitnehmerInnen können in einem aufrechten Beschäftigungsverhältnis bei fast vollem Lohnausgleich behalten werden. Es können nur noch Beihilfenbegehren eingebracht werden, die sich auf einen Kurzarbeitszeitraum ab 1. April 2020 beziehen.

WKO: FAQ zur Kurzarbeit

WKO: Factsheet zur Kurzarbeit

WKO: Sozialpartner-Betriebsvereinbarung (Form 4.0, gültig ab 19.3.2020)

WKO: Sozialpartner-Einzelvereinbarung (Form 4.0, gültig ab 19.3.2020)

AMS: Informationen zur Kurzarbeit für UnternehmerInnen

AMS: COVID-19 Bundesrichtlinie Kurzarbeitsbeihilfe

AMS: COVID-19 Kurzarbeit - Rechner

AMS: COVID-19 Kurzarbeit - Formulare

Ärztekammer: Sozialpartner-Einzelvereinbarung (gültig ab 20.03.2020)

 

KREDITGARANTIEN

Überbrückungsgarantien für gewerbliche und industrielle KMU, EPUs, alle freien Berufe, Neue Selbstständige, Betriebe in den Bereichen Landwirtschaft, Fischerei und Aquakultur zur Erleichterung der Finanzierung von Betriebsmittelkrediten von Unternehmen, deren Umsatz- und Ertragsentwicklung durch Auftrags-, Lieferungsausfälle oder sonstige Marktänderungen aufgrund der „Corona-Virus-Krise“ beeinträchtigt ist.

aws-Anschlussförderung: Das Land Tirol übernimmt auf Basis der Förderungsrichtlinie Anschlussförderung zur „aws-Garantierichtlinie für KMU“ der aws für die gesamte Laufzeit und für den gesamten Kreditbetrag der Überbrückungsfinanzierung den Zinsendienst bis zur Höhe eines Zinssatzes von 1,5% und stellt den auf Basis eines Modelltilgungsplanes ermittelten Zinsbetrag als Einmalzuschuss den Förderwerbern zur Verfügung. Ein separater Antrag ist nicht nötig.

BMF: Kreditgarantien der Republik zur Deckung des kurzfristigen Liquiditätsbedarfs von Unternehmen

BMF: aws-Garantierichtlinie für KMU

aws: Überbrückungsgarantien

Land Tirol: Maßnahmen zur Unterstützung von Betrieben

 

VERDIENSTENTSCHÄDIGUNG NACH DEM EPIDEMIEGESETZ

Nach den Bestimmungen des § 32 des Epidemiegesetzes besteht für Privatpersonen und Unternehmen Anspruch auf Verdienstentgangsentschädigung, der durch die Behinderung des Erwerbs entstandenen Vermögensnachteile, die ihre Ursache in den behördlich verfügten Beschränkungen aufgrund der Covid-19 Pandemie haben.

Achtung: der Antrag muss binnen sechs Wochen vom Tage der Aufhebung der behördlichen Maßnahmen bei der jeweils zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde, in deren Bereich diese Maßnahmen getroffen wurden, eingebracht werden.

Land Tirol: Verdienstentgang gem. § 32 Epidemiegesetz

Stauder-Schuchter-Kempf: Übersicht der Vergütungen

 

WEITERE HILFESTELLUNGEN FÜR WIRTSCHAFTSTREIBENDE

aws-Fixkostenzuschuss

Unterstützung für Unternehmen, die durch die Corona-Krise einen Umsatzeinbruch von mindestens 40 Prozent haben. Auszahlungen erfolgen nach Feststellung des tatsächlichen wirtschaftlichen Schadens.

aws: Fixkostenzuschuss

 

Betriebsmittelkredite für Unternehmen mit Exporttätigkeit der OeKB

Exportunternehmen können – mit Unterstützung ihrer Hausbank – einen Kreditrahmen in Höhe von 10% (Großunternehmen) bzw. 15% (Klein- und Mittelunternehmen) ihres Exportumsatzes bei der OeKB beantragen.

OeKB: Covid-19-Hilfe

 

Förderung von Homeoffice-Arbeitsplätzen durch das Land Tirol

Unterstützung von kleinen und mittleren Tiroler Unternehmen (KMU) in der Einrichtung von Homeoffice-Arbeitsplätzen.

Land Tirol: Homeoffice-Arbeitsplätze

 

Digital Team Österreich

Digitale Dienste für Klein- und Mittelunternehmen (KMU) für zumindest drei Monate kostenlos (Videokonferenz und Online-Meeting, Kommunikation und Zusammenarbeit, Cyber-Security, Internetzugang, digitale Services für Arbeiten, Lernen, Alltag)

Unternehmensservice-Portal: Digital Team Austria

 

Steuerliche Erleichterungen

Herabsetzung der Einkommens-/Körperschaftsteuervorauszahlungen für 2020, Zahlungserleichterungen, Nichtfestsetzung von bereits festgesetzten Säumniszuschlägen, Fristerstreckung für die Abgabe von Jahressteuererklärungen für 2019, Nichtfestsetzung von Verspätungszuschlägen, Zoll/Verbrauchsteuern/Altlastenbeitrag

BMF: Corona-Virus-Hilfe

 

Befreiung Rundfunkgebühren

Rundfunkmeldungen für Firmenstandorte, die ausschließlich für geschäftliche Zwecke genutzt werden, können, im Sinne der Anordnungen der Bundesregierung, vorübergehend stillgelegt werden.

GIS: FAQ-Firmen

 

Stundung der Beträge zur SVS

SVS: News

 

Maßnahmenpaket der Österreichischen Gesundheitskasse

Beitragsstundung und Verzugszinsenverzicht für betroffene Unternehmen

ÖGK: Corona-Virus

 

INFORMATIONEN FÜR TOURISMUSBETRIEBE

GENERELLE INFORMATIONEN

Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus: Informationen für Tourismusbetriebe zum Corona-Virus

Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus: Maßnahmenpaket für den Tourismus

 

HÄRTEFALLFONDS

siehe Härtefallfonds für Selbstständige

 

HÄRTEFALLFONDS FÜR PRIVATZIMMERVERMIETER

Vermieter von privaten Gästezimmern im eigenen Haushalt mit höchstens 10 Betten, die nicht der GewO 1994 unterliegen sowie Privatzimmervermieter und landwirtschaftliche Betriebe (inkl. Urlaub am Bauernhof), können einen Zuschuss beantragen. Die Abwicklung erfolgt über die Agrarmarkt Austria.

AMA: Härtefallfonds | Phase 2

 

KREDITGARANTIEN

Überbrückungsfinanzierung der Tourismusbank (ÖHT)

Besicherung von Überbrückungsfinanzierungen der Hausbanken mit Haftungen der ÖHT (80 – 100% Haftung der Republik für Kredite der Hausbank) und der Kostenübernahme der einmaligen Bearbeitungsgebühr und der Haftungsprovision. Einreichung über die Hausbank.

ÖHT-Anschlussförderung: Zu diesen übernimmt das Land Tirol nach entsprechender Kreditgewährung durch ein österreichisches Kreditinstitut einen Zinsendienst für Überbrückungskredite, für die der Bund die Haftung im Ausmaß von bis zu 80 % übernimmt. Ein separater Antrag ist nicht nötig.

ÖHT: Corona-Virus-Maßnahmenpaket für den Tourismus

Land Tirol: Maßnahmen zur Unterstützung von Betrieben

WKO: Corona-Hilfsfonds

BMF: COVID Garantieprodukte

 

WEITERE HILFESTELLUNGEN FÜR TOURISMUSBETRIEBE

aws-Fixkostenzuschuss

siehe aws-Fixkostenzuschuss für Wirtschaftstreibende

 

Stundung der Tourismusabgabe

Formloser Antrag der Stundung bei der Tourismusabteilung unter tourismus@tirol.gv.at. Die Tourismusabteilung sammelt die Anfragen und wird dann zu gegebener Zeit die weiteren Schritte bekannt geben.

Vorläufige Vorschreibungen 2020 – welche gegebenenfalls aufgrund nunmehr geringerer Umsätze ursprünglich zu hoch angesetzt wurden – werden im Zuge der Endgültigstellung dieser Bescheide (nach Übermittlung der USt-Bescheide des Finanzamtes) auf Basis der tatsächlichen Umsätze angepasst werden. Allenfalls zu hohe Beiträge werden dann automatisch rückerstattet.

Achtung: Die Vorschreibung der Aufenthaltsabgabe ist von dieser Möglichkeit der Stundung nicht umfasst.

 

Unterkunft-Plattform für Schlüsselarbeitskräfte

Beherbergungsbetriebe, die Unterkünfte für Schlüsselarbeitskräfte bieten, können sich dort rasch und unkompliziert registrieren.

Openhotels

 

INFORMATIONEN FÜR LANDWIRTSCHAFTLICHE BETRIEBE

ÜBERBRÜCKUNGSFINANZIERUNG

Liquiditätssicherungskredite des Landeskulturfonds

Landeskulturfonds: Überbrückungsfinanzierung in der Corona-Krise


KÜNSTLER-INNEN UND KULTURSCHAFFENDE

ALLGEMEINE INFORMATIONEN UND KONTAKTE

Informationen zu den Corona-Richtlinien der wichtigsten Förderstellen für KünstlerInnen und Kulturschaffende:

TKI – Tiroler Kulturinitiativen: Corona-Richtlinien der Förderstellen

Tiroler Künstlerschaft: Informationen zur Corona-Krise

BMKOES: Auswirkungen des Corona-Virus auf Kunst und Kultur

Kulturabteilung des Landes Tirol: Informationen zum Corona-Virus

IG Kultur: Unterstützungsmöglichkeiten für von COVID19-Maßnahmen betroffene Kunst- und KulturakteurInnen

Hotline des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport für Kunst- und Kulturschaffende
Tel:  +43 1 53115 202555 (Mo - Fr 09:00 - 15:00 Uhr)

 

HÄRTEFALLFONDS FÜR SELBSTSTÄNDIGE

siehe Härtefallfonds für Selbstständige

 

INFORMATIONEN ZUR KURZARBEIT

siehe Informationen zur Kurzarbeit für Wirtschaftstreibende

 

WEITERE HILFESTELLUNGEN FÜR KUNST- UND KULTURSCHAFFENDE

COVID-19 Soforthilfefonds Land Tirol

Förderung von Einzelpersonen und Kulturbetrieben, die die Voraussetzungen des Tiroler Kulturfördergesetzes erfüllen und aufgrund der COVID-19-Krise in ihrer Lebens- und Arbeitssituation bzw. ihrem Bestand unterstützt werden müssen.

Land Tirol: Covid-19 Soforthilfefonds

 

COVID 19- Fonds für Künstler und Kulturvermittler (Künstler-Sozialversicherungsfonds)

Für KünstlerInnen, die

  • nicht den Härtefallfonds der WKO in Anspruch nehmen können
  • über einen Hauptwohnsitz in Österreich verfügen
  • von einer wirtschaftlich signifikanten Bedrohung durch COVID-19 betroffen, d.h. nicht mehr in der Lage sind, die laufenden Kosten (Lebenshaltungs- und Betriebskosten) zu decken.
  • keinen Anspruch auf Leistungen aus privaten bzw. beruflichen Versicherungen zur Abdeckung von COVID-19 Auswirkungen haben und
  • für denselben Sachverhalt nicht bereits Beihilfen aus dem KSVF-Unterstützungsfonds bezogen wurden.

KSVF: Covid-19

 

Kultur-Katastrophenfonds für Musikschaffende

Kultur-Katastrophenfonds für Musikschaffende der AKM & austro mechana und der Österreichische Interpretengesellschaft (OESTIG) für Musik-UrheberInnen

AKM: Kultur-Katastrophenfonds

 

Hilfsprogramm für heimische Musiklabels, InterpretInnen und ProduzentInnen

Sonder-Produktionsförderung und Label-Strukturförderung der Wahrnehmung von Leistungsschutzrechten GmbH (LSG) für heimische Musiklabels, Hilfestellung zur Unterstützung ihrer wirtschaftlichen, ideellen oder rechtlichen Lage.

LSG: Hilfsprogramm

 

SKE Fonds für bildende KünstlerInnen und Kreative

Finanzielle Unterstützung der Bildrecht Verwertungsgesellschaft für bildende KünstlerInnen und Kreative, die aufgrund der Corona-Krise in außerordentliche wirtschaftliche Bedrängnis geraten sind.

Bildrecht: Corona-Überbrückungsfonds

 

Fonds für soziale Notfälle der Verwertungsgesellschaft der Filmschaffenden (VdFS)

Abfederung von Verdienstentgängen aufgrund von abgesagter Filmproduktionen bzw. sonstiger stornierter Aufträge.

VdFS: Aktuelles zu COVID-19

 

Sozialfonds der Literar-Mechana für AutorInnen und ÜbersetzerInnen

Zuschüsse zu Honorarausfällen bei ersatzlos ausgefallenen Veranstaltungen

Literar-Mechana: Sozialfonds

 

Initiative „Stiftungen helfen Künstlern“

Schnelle und unbürokratische Hilfe für KünstlerInnen und Kunstschaffende

Stiftung helfen Künstlern

 

Kulturimpuls Tirol

Privater Verein zur Förderung von Kulturprojekten

Kulturimpuls Tirol: Förderung


ARBEITNEHMER-INNEN

ALLGEMEINE INFORMATIONEN UND KONTAKTE

Informationen der Arbeiterkammer und des Österreichischen Gewerkschaftsbundes für ArbeitnehmerInnen rund um Job und Corona

AMS: Informationen zur Meldung einer Arbeitslosigkeit, Schulungen, Terminen beim AMS uvm.

 

Hotline zu arbeitsrechtlichen Fragen
Tel: 0800 22 12 00 80 (Mo – Fr ab 09:00 Uhr)

 

Kontakte der Arbeiterkammer Tirol zu den Themen:

Arbeitsrecht
Tel: 0800 22 55 22 -1414
arbeitsrecht@ak-tirol.com

Konsumentenschutz
Tel 0800 22 55 22 -1818
konsument@ak-tirol.com

Wohnrecht
Tel 0800 22 55 22 – 1717
wohnen@ak-tirol.com

Sozialrecht
Tel: 0800 22 55 22 -1616
sozialpolitik@ak-tirol.com

Jugend und Lehre
Tel: 0800 22 55 22 – 1566
jugend@ak-tirol.com

Steuer und Einkommen
Tel: 0800 22 55 22 – 1466
steuer@ak-tirol.com

Schule, Stipendien & Bildung
Tel: 0800 22 55 22 – 1515
bildung@ak-tirol.com

 

KURZARBEIT

Von Kurzarbeit (KUA) spricht man, wenn in einem Betrieb die Arbeitszeit zeitlich begrenzt herabgesetzt wird. Die Kurzarbeit dient zur Überbrückung von wirtschaftlichen (nicht saisonbedingten) Störungen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus und soll die Beschäftigten im Betrieb halten. Kündigungen sollen vermieden werden.

BMAFJ: Kurzarbeit-Infoseite

AK und ÖGB: Job und Corona - Kurzarbeit

AK Tirol: Informationen zum neuen Kurzarbeitsmodell

AMS: Informationen zur Kurzarbeit

 

FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG FÜR ARBEITNEHMER-INNEN

ArbeitnehmerInnenfonds Land Tirol

Finanzielle Unterstützung einkommensschwacher ArbeitnehmerInnen und ihrer Familien, die auf Grund der Auswirkungen der Corona-Pandemie Einkommensverluste erleiden.

Land Tirol: Covid-ArbeitnehmerInnenfonds

Richtlinie zum COVID-ArbeitnehmerInnenfonds (pdf)

Antragsformular zum COVID-ArbeitnehmerInnenfonds (pdf)

 

Verdienstentgangsentschädigung nach dem Epidemiegesetz

Zuerkennung einer Vergütung gem. § 32 Epidemiegesetz

siehe Informationen zur Verdienstentschädigung für Wirtschaftstreibende


FAMILIEN / GESELLSCHAFT / SOZIALES

HÄRTEFALLFONDS

Corona-Familienhärteausgleich – Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend

Unterstützung für Familien, die durch die Corona-Krise unverschuldet in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind.

BMAFJ: Corona-Familienhärteausgleich

Informationen zum Corona-Familienhärteausgleich (pdf)

Richtlinien zum Corona-Familienhärteausgleich (pdf)

Antragsformular zum Corona-Familienhärteausgleich (pdf)

 

Corona-Härtefonds für Studierende

Unterstützungsangebot der Österreichischen HochschülerInnenschaft, um Studierenden, die durch die Auswirkungen der Corona-Krise in eine finanzielle Notlage gekommen sind, einmalig finanziell unter die Arme zu greifen.

ÖH: FAQ zum Härtefonds für Studierende

ÖH: Richtlinien zum Antrag

ÖH: Antragsformular



Tiroler Mindestsicherung

Hilfe in Notlagen, dh wenn die Grundbedürfnisse (Lebensunterhalt, Wohnbedarf und Krankenversorgung) nicht aus eigenen Kräften und Mitteln gedeckt werden können.

Land Tirol: Soziale Absicherung

 

Tiroler Hilfswerk

Überbrückungshilfe für den Lebensunterhalt; Unterstützung bei Nachforderung von Betriebskosten, Strom- und Heizkosten; Heizkostenzuschüsse.

Land Tirol: Soziale Absicherung/Tiroler Hilfswerk

 

Netzwerk Tirol hilft

Unbürokratische Hilfe für TirolerInnen von TirolerInnen

Land Tirol: Netzwerk Tirol hilft

 

FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG FÜR FAMILIEN MIT SCHULPFLICHTIGEN KINDERN

Tiroler Digi-Scheck / e-learning

Förderung digitaler Endgeräte zur Ermöglichung von E-Learning.

Land Tirol: Digi-Scheck



Schulveranstaltungsausfall-Härtefonds

Kostenersatz beim Ausfall von Schulveranstaltungen, sofern nicht das Pauschalreisegesetz anwendbar ist.


VEREINE / SPORTSTÄTTEN

ALLGEMEINE INFORMATIONEN

Corona - Wichtigste Maßnahmen für Vereine

BDO-Holding: Maßnahmen für Vereine

 

Corona - Informationen für Sportvereine

Sportunion: Corona-Virus - Informationen für Vereine



FAQ zu Sport und Sportstätten in der Corona-Krise

Sport Austria: FAQ Corona-Krise


Rathaus Marktgemeinde Telfs
Untermarktstraße 5+7 · 6410 Telfs
Telefon: 0 52 62 / 69 61
info@telfs.gv.at
www.telfs.gv.at