Unterstützungsangebote
Wir haben für Sie hier alle finanziellen Hilfspakete, Förderungen und Unterstützungen von Bundesregierung, Landesregierung, Kammern, Sozialversicherungsträgern, Leistungsträgern, Interessensvertretungen und Vereinen übersichtlich zusammengefasst.
FAQ – GENERELLE INFORMATIONEN
Die Österreichische Bundesregierung hat ein mit 38 Mio. Euro dotiertes Corona-Hilfspaket auf den Weg gebracht. Im Fokus steht die finanzielle Unterstützung all jener, die unter den Folgen der restriktiven Maßnahmen zur Bekämpfung des Virus leiden. So soll der Wirtschaftsstandort gut durch die Krise gebracht werden. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum umfassenden Hilfspaket der Bundesregierung finden Sie HIER.
Auch das Land Tirol hat ein eigenes INFO-PORTAL eingerichtet, auf dem die wichtigsten Infos zum zusätzlichen Maßnahmenpaket der Tiroler Landesregierung hinsichtlich Förderungen zusammengefasst sind.
Achtung: Richtlinien, Antragsformulare etc. werden laufend geändert. Die Verlinkungen erfolgen zu den öffentlichen Stellen, wodurch – soweit möglich – die Aktualität gewahrt wird. Wir bemühen uns, sämtliche Angaben stets aktuell zu halten, es besteht jedoch kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Hier die direkten Links zu den einzelnen Sparten und Bereichen:
Wirtschaftstreibende (inkl. Tourismus- und landwirtschaftliche Betriebe)
KünstlerInnen und Kulturschaffende
WIRTSCHAFTSTREIBENDE
ALLGEMEINE INFORMATIONEN UND KONTAKTE
Bundesregierung: Unternehmensservice-Portal – Maßnahmen und Hilfestellungen für UnternehmerInnen
WKO: Infoservice zu Covid-19/Corona für betroffene Firmen
Ärztekammer: Informationen zu Covid-19
Land Tirol: Wirtschaftsförderung
WKO: Generellen Förderungsmöglichkeiten für Unternehmen der WKO
Hotline des Bundesministeriums für Finanzen:
Auskünfte zu steuerrechtlichen Erleichterungen, Kurzarbeit, Härtefallfonds, Corona-Hilfsfonds
Tel: 050 233 770
E-Mail: corona.hotline@bmf.gv.at
Kontaktformular
Web: www.bmf.gv.at/corona
Infoline der Wirtschaftskammer Tirol
Tel: 05 90 90 5-1111 (Mo – Fr 08:00 – 17:00 Uhr)
HÄRTEFALLFONDS FÜR SELBSTSTÄNDIGE
Soforthilfe für alle Ein-Personen-Unternehmen (EPUs) und Kleinstunternehmen (bis zu 9 Beschäftigte), KünstlerInnen, Neue Selbstständige, freie Dienstnehmer, zur Bestreitung der Lebenserhaltungskosten.
WKO: Förderrichtlinie | Phase 2
FIXKOSTENZUSCHUSS
Ein Zuschuss der Bundesregierung zur Deckung der Fixkosten. Die Höhe ist abhängig vom Umsatzausfall und muss nicht zurückbezahlt werden.
Bundesministerium für Finanzen: Fixkostenzuschuss
Mittels besonderem Kurarbeitszeitmodell während der Corona-Krise ist es möglich, die Arbeitszeit auf 10% zu reduzieren und ArbeitnehmerInnen können in einem aufrechten Beschäftigungsverhältnis bei fast vollem Lohnausgleich behalten werden. Es können nur noch Beihilfenbegehren eingebracht werden, die sich auf einen Kurzarbeitszeitraum ab 1. April 2020 beziehen.
WKO: FAQ zur Kurzarbeit
WKO: Factsheet zur Kurzarbeit
WKO: Sozialpartner-Betriebsvereinbarung (Form 4.0, gültig ab 19.3.2020)
WKO: Sozialpartner-Einzelvereinbarung (Form 4.0, gültig ab 19.3.2020)
AMS: Informationen zur Kurzarbeit für UnternehmerInnen
AMS: COVID-19 Bundesrichtlinie Kurzarbeitsbeihilfe
AMS: COVID-19 Kurzarbeit - Rechner
AMS: COVID-19 Kurzarbeit - Formulare
Ärztekammer: Sozialpartner-Einzelvereinbarung (gültig ab 20.03.2020)
Überbrückungsgarantien für gewerbliche und industrielle KMU, EPUs, alle freien Berufe, Neue Selbstständige, Betriebe in den Bereichen Landwirtschaft, Fischerei und Aquakultur zur Erleichterung der Finanzierung von Betriebsmittelkrediten von Unternehmen, deren Umsatz- und Ertragsentwicklung durch Auftrags-, Lieferungsausfälle oder sonstige Marktänderungen aufgrund der „Corona-Virus-Krise“ beeinträchtigt ist.
aws-Anschlussförderung: Das Land Tirol übernimmt auf Basis der Förderungsrichtlinie Anschlussförderung zur „aws-Garantierichtlinie für KMU“ der aws für die gesamte Laufzeit und für den gesamten Kreditbetrag der Überbrückungsfinanzierung den Zinsendienst bis zur Höhe eines Zinssatzes von 1,5% und stellt den auf Basis eines Modelltilgungsplanes ermittelten Zinsbetrag als Einmalzuschuss den Förderwerbern zur Verfügung. Ein separater Antrag ist nicht nötig.
BMF: Kreditgarantien der Republik zur Deckung des kurzfristigen Liquiditätsbedarfs von Unternehmen
BMF: aws-Garantierichtlinie für KMU
Land Tirol: Maßnahmen zur Unterstützung von Betrieben
VERDIENSTENTSCHÄDIGUNG NACH DEM EPIDEMIEGESETZ
Nach den Bestimmungen des § 32 des Epidemiegesetzes besteht für Privatpersonen und Unternehmen Anspruch auf Verdienstentgangsentschädigung, der durch die Behinderung des Erwerbs entstandenen Vermögensnachteile, die ihre Ursache in den behördlich verfügten Beschränkungen aufgrund der Covid-19 Pandemie haben.
Achtung: der Antrag muss binnen sechs Wochen vom Tage der Aufhebung der behördlichen Maßnahmen bei der jeweils zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde, in deren Bereich diese Maßnahmen getroffen wurden, eingebracht werden.
Land Tirol: Verdienstentgang gem. § 32 Epidemiegesetz
Stauder-Schuchter-Kempf: Übersicht der Vergütungen
WEITERE HILFESTELLUNGEN FÜR WIRTSCHAFTSTREIBENDE
Unterstützung für Unternehmen, die durch die Corona-Krise einen Umsatzeinbruch von mindestens 40 Prozent haben. Auszahlungen erfolgen nach Feststellung des tatsächlichen wirtschaftlichen Schadens.
Betriebsmittelkredite für Unternehmen mit Exporttätigkeit der OeKB
Exportunternehmen können – mit Unterstützung ihrer Hausbank – einen Kreditrahmen in Höhe von 10% (Großunternehmen) bzw. 15% (Klein- und Mittelunternehmen) ihres Exportumsatzes bei der OeKB beantragen.
Förderung von Homeoffice-Arbeitsplätzen durch das Land Tirol
Unterstützung von kleinen und mittleren Tiroler Unternehmen (KMU) in der Einrichtung von Homeoffice-Arbeitsplätzen.
Land Tirol: Homeoffice-Arbeitsplätze
Digital Team Österreich
Digitale Dienste für Klein- und Mittelunternehmen (KMU) für zumindest drei Monate kostenlos (Videokonferenz und Online-Meeting, Kommunikation und Zusammenarbeit, Cyber-Security, Internetzugang, digitale Services für Arbeiten, Lernen, Alltag)
Unternehmensservice-Portal: Digital Team Austria
Steuerliche Erleichterungen
Herabsetzung der Einkommens-/Körperschaftsteuervorauszahlungen für 2020, Zahlungserleichterungen, Nichtfestsetzung von bereits festgesetzten Säumniszuschlägen, Fristerstreckung für die Abgabe von Jahressteuererklärungen für 2019, Nichtfestsetzung von Verspätungszuschlägen, Zoll/Verbrauchsteuern/Altlastenbeitrag
Befreiung Rundfunkgebühren
Rundfunkmeldungen für Firmenstandorte, die ausschließlich für geschäftliche Zwecke genutzt werden, können, im Sinne der Anordnungen der Bundesregierung, vorübergehend stillgelegt werden.
Stundung der Beträge zur SVS
Maßnahmenpaket der Österreichischen Gesundheitskasse
Beitragsstundung und Verzugszinsenverzicht für betroffene Unternehmen
INFORMATIONEN FÜR TOURISMUSBETRIEBE
GENERELLE INFORMATIONEN
Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus: Maßnahmenpaket für den Tourismus
HÄRTEFALLFONDS
siehe Härtefallfonds für Selbstständige
HÄRTEFALLFONDS FÜR PRIVATZIMMERVERMIETER
Vermieter von privaten Gästezimmern im eigenen Haushalt mit höchstens 10 Betten, die nicht der GewO 1994 unterliegen sowie Privatzimmervermieter und landwirtschaftliche Betriebe (inkl. Urlaub am Bauernhof), können einen Zuschuss beantragen. Die Abwicklung erfolgt über die Agrarmarkt Austria.
KREDITGARANTIEN
Überbrückungsfinanzierung der Tourismusbank (ÖHT)
Besicherung von Überbrückungsfinanzierungen der Hausbanken mit Haftungen der ÖHT (80 – 100% Haftung der Republik für Kredite der Hausbank) und der Kostenübernahme der einmaligen Bearbeitungsgebühr und der Haftungsprovision. Einreichung über die Hausbank.
ÖHT-Anschlussförderung: Zu diesen übernimmt das Land Tirol nach entsprechender Kreditgewährung durch ein österreichisches Kreditinstitut einen Zinsendienst für Überbrückungskredite, für die der Bund die Haftung im Ausmaß von bis zu 80 % übernimmt. Ein separater Antrag ist nicht nötig.
ÖHT: Corona-Virus-Maßnahmenpaket für den Tourismus
Land Tirol: Maßnahmen zur Unterstützung von Betrieben
WEITERE HILFESTELLUNGEN FÜR TOURISMUSBETRIEBE
aws-Fixkostenzuschuss
siehe aws-Fixkostenzuschuss für Wirtschaftstreibende
Stundung der Tourismusabgabe
Formloser Antrag der Stundung bei der Tourismusabteilung unter tourismus@tirol.gv.at. Die Tourismusabteilung sammelt die Anfragen und wird dann zu gegebener Zeit die weiteren Schritte bekannt geben.
Vorläufige Vorschreibungen 2020 – welche gegebenenfalls aufgrund nunmehr geringerer Umsätze ursprünglich zu hoch angesetzt wurden – werden im Zuge der Endgültigstellung dieser Bescheide (nach Übermittlung der USt-Bescheide des Finanzamtes) auf Basis der tatsächlichen Umsätze angepasst werden. Allenfalls zu hohe Beiträge werden dann automatisch rückerstattet.
Achtung: Die Vorschreibung der Aufenthaltsabgabe ist von dieser Möglichkeit der Stundung nicht umfasst.
Unterkunft-Plattform für Schlüsselarbeitskräfte
Beherbergungsbetriebe, die Unterkünfte für Schlüsselarbeitskräfte bieten, können sich dort rasch und unkompliziert registrieren.
INFORMATIONEN FÜR LANDWIRTSCHAFTLICHE BETRIEBE
ÜBERBRÜCKUNGSFINANZIERUNG
Liquiditätssicherungskredite des Landeskulturfonds
Landeskulturfonds: Überbrückungsfinanzierung in der Corona-Krise
KÜNSTLER-INNEN UND KULTURSCHAFFENDE
ALLGEMEINE INFORMATIONEN UND KONTAKTE
Informationen zu den Corona-Richtlinien der wichtigsten Förderstellen für KünstlerInnen und Kulturschaffende:
TKI – Tiroler Kulturinitiativen: Corona-Richtlinien der Förderstellen
Tiroler Künstlerschaft: Informationen zur Corona-Krise
BMKOES: Auswirkungen des Corona-Virus auf Kunst und Kultur
Kulturabteilung des Landes Tirol: Informationen zum Corona-Virus
Hotline des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport für Kunst- und Kulturschaffende
Tel: +43 1 53115 202555 (Mo - Fr 09:00 - 15:00 Uhr)
HÄRTEFALLFONDS FÜR SELBSTSTÄNDIGE
siehe Härtefallfonds für Selbstständige
INFORMATIONEN ZUR KURZARBEIT
siehe Informationen zur Kurzarbeit für Wirtschaftstreibende
WEITERE HILFESTELLUNGEN FÜR KUNST- UND KULTURSCHAFFENDE
COVID-19 Soforthilfefonds Land Tirol
Förderung von Einzelpersonen und Kulturbetrieben, die die Voraussetzungen des Tiroler Kulturfördergesetzes erfüllen und aufgrund der COVID-19-Krise in ihrer Lebens- und Arbeitssituation bzw. ihrem Bestand unterstützt werden müssen.
Land Tirol: Covid-19 Soforthilfefonds
COVID 19- Fonds für Künstler und Kulturvermittler (Künstler-Sozialversicherungsfonds)
Für KünstlerInnen, die
- nicht den Härtefallfonds der WKO in Anspruch nehmen können
- über einen Hauptwohnsitz in Österreich verfügen
- von einer wirtschaftlich signifikanten Bedrohung durch COVID-19 betroffen, d.h. nicht mehr in der Lage sind, die laufenden Kosten (Lebenshaltungs- und Betriebskosten) zu decken.
- keinen Anspruch auf Leistungen aus privaten bzw. beruflichen Versicherungen zur Abdeckung von COVID-19 Auswirkungen haben und
- für denselben Sachverhalt nicht bereits Beihilfen aus dem KSVF-Unterstützungsfonds bezogen wurden.
Kultur-Katastrophenfonds für Musikschaffende
Kultur-Katastrophenfonds für Musikschaffende der AKM & austro mechana und der Österreichische Interpretengesellschaft (OESTIG) für Musik-UrheberInnen
Hilfsprogramm für heimische Musiklabels, InterpretInnen und ProduzentInnen
Sonder-Produktionsförderung und Label-Strukturförderung der Wahrnehmung von Leistungsschutzrechten GmbH (LSG) für heimische Musiklabels, Hilfestellung zur Unterstützung ihrer wirtschaftlichen, ideellen oder rechtlichen Lage.
SKE Fonds für bildende KünstlerInnen und Kreative
Finanzielle Unterstützung der Bildrecht Verwertungsgesellschaft für bildende KünstlerInnen und Kreative, die aufgrund der Corona-Krise in außerordentliche wirtschaftliche Bedrängnis geraten sind.
Bildrecht: Corona-Überbrückungsfonds
Fonds für soziale Notfälle der Verwertungsgesellschaft der Filmschaffenden (VdFS)
Abfederung von Verdienstentgängen aufgrund von abgesagter Filmproduktionen bzw. sonstiger stornierter Aufträge.
Sozialfonds der Literar-Mechana für AutorInnen und ÜbersetzerInnen
Zuschüsse zu Honorarausfällen bei ersatzlos ausgefallenen Veranstaltungen
Initiative „Stiftungen helfen Künstlern“
Schnelle und unbürokratische Hilfe für KünstlerInnen und Kunstschaffende
Kulturimpuls Tirol
Privater Verein zur Förderung von Kulturprojekten
ARBEITNEHMER-INNEN
ALLGEMEINE INFORMATIONEN UND KONTAKTE
Informationen der Arbeiterkammer und des Österreichischen Gewerkschaftsbundes für ArbeitnehmerInnen rund um Job und Corona
AMS: Informationen zur Meldung einer Arbeitslosigkeit, Schulungen, Terminen beim AMS uvm.
Hotline zu arbeitsrechtlichen Fragen
Tel: 0800 22 12 00 80 (Mo – Fr ab 09:00 Uhr)
Kontakte der Arbeiterkammer Tirol zu den Themen:
Arbeitsrecht
Tel: 0800 22 55 22 -1414
arbeitsrecht@ak-tirol.com
Konsumentenschutz
Tel 0800 22 55 22 -1818
konsument@ak-tirol.com
Wohnrecht
Tel 0800 22 55 22 – 1717
wohnen@ak-tirol.com
Sozialrecht
Tel: 0800 22 55 22 -1616
sozialpolitik@ak-tirol.com
Jugend und Lehre
Tel: 0800 22 55 22 – 1566
jugend@ak-tirol.com
Steuer und Einkommen
Tel: 0800 22 55 22 – 1466
steuer@ak-tirol.com
Schule, Stipendien & Bildung
Tel: 0800 22 55 22 – 1515
bildung@ak-tirol.com
KURZARBEIT
Von Kurzarbeit (KUA) spricht man, wenn in einem Betrieb die Arbeitszeit zeitlich begrenzt herabgesetzt wird. Die Kurzarbeit dient zur Überbrückung von wirtschaftlichen (nicht saisonbedingten) Störungen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus und soll die Beschäftigten im Betrieb halten. Kündigungen sollen vermieden werden.
AK und ÖGB: Job und Corona - Kurzarbeit
AK Tirol: Informationen zum neuen Kurzarbeitsmodell
AMS: Informationen zur Kurzarbeit
FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG FÜR ARBEITNEHMER-INNEN
ArbeitnehmerInnenfonds Land Tirol
Finanzielle Unterstützung einkommensschwacher ArbeitnehmerInnen und ihrer Familien, die auf Grund der Auswirkungen der Corona-Pandemie Einkommensverluste erleiden.
Land Tirol: Covid-ArbeitnehmerInnenfonds
Richtlinie zum COVID-ArbeitnehmerInnenfonds (pdf)
Antragsformular zum COVID-ArbeitnehmerInnenfonds (pdf)
Verdienstentgangsentschädigung nach dem Epidemiegesetz
Zuerkennung einer Vergütung gem. § 32 Epidemiegesetz
siehe Informationen zur Verdienstentschädigung für Wirtschaftstreibende
FAMILIEN / GESELLSCHAFT / SOZIALES
HÄRTEFALLFONDS
Corona-Familienhärteausgleich – Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend
Unterstützung für Familien, die durch die Corona-Krise unverschuldet in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind.
BMAFJ: Corona-Familienhärteausgleich
Informationen zum Corona-Familienhärteausgleich (pdf)
Richtlinien zum Corona-Familienhärteausgleich (pdf)
Antragsformular zum Corona-Familienhärteausgleich (pdf)
Corona-Härtefonds für Studierende
Unterstützungsangebot der Österreichischen HochschülerInnenschaft, um Studierenden, die durch die Auswirkungen der Corona-Krise in eine finanzielle Notlage gekommen sind, einmalig finanziell unter die Arme zu greifen.
ÖH: FAQ zum Härtefonds für Studierende
Tiroler Mindestsicherung
Hilfe in Notlagen, dh wenn die Grundbedürfnisse (Lebensunterhalt, Wohnbedarf und Krankenversorgung) nicht aus eigenen Kräften und Mitteln gedeckt werden können.
Land Tirol: Soziale Absicherung
Tiroler Hilfswerk
Überbrückungshilfe für den Lebensunterhalt; Unterstützung bei Nachforderung von Betriebskosten, Strom- und Heizkosten; Heizkostenzuschüsse.
Land Tirol: Soziale Absicherung/Tiroler Hilfswerk
Netzwerk Tirol hilft
Unbürokratische Hilfe für TirolerInnen von TirolerInnen
Land Tirol: Netzwerk Tirol hilft
FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG FÜR FAMILIEN MIT SCHULPFLICHTIGEN KINDERN
Tiroler Digi-Scheck / e-learning
Förderung digitaler Endgeräte zur Ermöglichung von E-Learning.
Schulveranstaltungsausfall-Härtefonds
Kostenersatz beim Ausfall von Schulveranstaltungen, sofern nicht das Pauschalreisegesetz anwendbar ist.
OeAD: COVID-19-Schulveranstaltungsausfall-Härtefonds
WEITERE HILFESTELLUNGEN
Stundung von Wohnbauförderungskrediten
Stundung von Rückzahlungsraten ohne Verzugszinsen für die Dauer der außerordentlichen Wirtschaftlichen Belastung
Beantragung: Übersendung der aktuellen Einkommensnachweise (beispielsweise Bestätigung des AMS) per Mail an die Abteilung Wohnbauförderung: wohnbaufoerderung@tirol.gv.at.
Stromkostenzuschuss TIWAG/Netzwerk Tirol Hilft
Unterstützung von Härtefällen bei KundInnen mit Standardverträgen mit einem einmaligen Stromkostenzuschuss.
Stromkostenzuschuss IKB
Einmaliger Zuschuss auf die Stromrechnung für Härtefälle
IKB: Stromkostenzuschuss COVID-19
Befreiung/Zuschuss Rundfunkgebühren, Fernsprechentgelt, Ökostrompauschale
Bei sozialer und/oder körperlicher Hilfsbedürftigkeit (auch verursacht durch COVID-19) kann eine Befreiung von den Rundfunkgebühren und der Ökostrompauschale beantragt werden. Eine Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt ist möglich.
Stundung für private Kreditnehmer
Private Kreditnehmer, die ihren Kredit vor dem 15. März 2020 aufgenommen haben und aufgrund der Corona-Krise gravierende Einkommenseinbußen verzeichnen, können in Absprache mit dem Kreditgeber die Kreditraten zwischen 01.04.2020 und 30.06.2020 stunden.
Finanzmarktaufsicht: Corona-FAQ
Wohnbeihilfe Land Tirol
Monatlicher Zuschuss in der Höhe der Differenz aus anrechenbarem und zumutbarem Wohnungsaufwand. Online-Antrag möglich.
Mietzins- und Annuitätenbeihilfe Land Tirol und Gemeinde
Monatlicher Mietzuschuss. Online-Antrag möglich.
VEREINE / SPORTSTÄTTEN
ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Corona - Wichtigste Maßnahmen für Vereine
BDO-Holding: Maßnahmen für Vereine
Corona - Informationen für Sportvereine
Sportunion: Corona-Virus - Informationen für Vereine
FAQ zu Sport und Sportstätten in der Corona-Krise
Rathaus Marktgemeinde Telfs
Untermarktstraße 5+7 · 6410 Telfs
Telefon: 0 52 62 / 69 61
info@telfs.gv.at
www.telfs.gv.at